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An den hochwürdigsten Herrn Bischof
Dr. Heinrich Mussinghoff
Klosterplatz 7
52062 Aachen

Kath. Pfarrgemeinde
St. Gertrud
- Der Pfarrgemeinderat -
Afdener Str. 27
D-52134 Herzogenrath

25.05.2012

Hochwürdigster Herr Bischof, wo sind Ihre Priester?

Hausgemachter Priestermangel
zur Begründung einer Strukturreform?

Nach vorgesehenem Abschluß der Neuordnung pastoraler Räume im Jahr 2013 wird Ihrem Wunsch gemäß die territoriale Seelsorge im Bistum Aachen in 71 sogenannten GdG (Gemeinschaft der Gemeinden) organisiert sein – gebildet durch einen losen Verbund oder durch eine (Teil-)Fusion von jeweils 3 bis 19 Pfarrgemeinden – manche auf freiwilliger Basis.

Die Leitung dieser neuen Seelsorgeeinheiten liegt in den Händen eines durch Sie als Bischof kanonisch ernannten Pfarrers (GdG-Leiter), dessen Verantwortung „insbesondere in der Koordination der Pastoral“ sowie dem „Personalmanagement“ (Leitlinien der Pastoral, S. 26/27; Bischöfliches Generalvikariat Aachen (Hrsg.), Juni 2011), d.h. der Aufsicht „gegenüber den in der Pastoral der GdG Tätigen“ liegt. Dieses sogenannte „Pastoralteam“ (S. 28) setzt sich zusammen aus weiteren Priestern (als priesterliche Mitarbeiter ohne kanonische Ernennung), Diakonen sowie Laien – gemeinsam in der Funktion der „Mitwirkung“ (S. 27) an der Leitung der GdG. Als Gremium des Laienapostolates wird zukünftig der „GdG-Rat“ von den Gläubigen gewählt, dessen Satzung im Stadium des Entwurfes vorliegt und zu dem bis Ende Mai in einer Konsultation Stellung zu nehmen Ihrerseits aufgerufen wurde. Auch diesem GdG-Rat wird „Teilhabe an der Leitung der GdG“ (S. 27) zuerkannt, indem er unter anderem verantwortlich zeichnet für die Erstellung eines Pastoralkonzeptes.

Abgesehen davon, daß die Ebenen „Pastoralteam“ und „GdG-Rat“ in ihren Zuständigkeiten nicht sauber getrennt sind und auch personell viele Überschneidungen aufweisen werden, stellt sich nun für die Öffentlichkeit und die Gläubigen im Bistum Aachen folgendes Bild dar:

Seelsorge wird zur „Kooperativen Pastoral“ erklärt und im Gegensatz zu den im kirchlichen Recht und in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils verbrieften Wesenszügen nicht mehr als Sorge um das Heil der Seelen, sondern als eine nicht näher bestimmte Form christlicher Gemeinschaftlichkeit verstanden. Die Sakramente und der zu ihrer Spendung notwendige Priester spielen darin nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Leitungsvollmacht, die nach c. 129 § 1 CIC in den Händen des geweihten Amtsträgers liegt, wird in unzulässiger Weise aus dem hierarchischen Zusammenhang gelöst und in die Hände von Laien gelegt, die zwar gemeinsam mit dem Priester, aber in demokratischer Entscheidungsfindung – ohne seine durch die Weihe erlangte geistliche Vorrangstellung zu beachten – die Gemeinden leiten. Die pastoralen Konzepte dieser „Gemeinden“, die nach Ihrer Vorstellung keine Pfarreien mehr sein werden (Vgl. Bischöfliches Generalvikariat Aachen (Hrsg.), Kirche in Rufnähe, Aachen 2009, S. 7.), sollen dabei auf der untersten Ebene selbständig inhaltlich bestimmt werden.

Weiterhin sprechen die von Ihnen zur Beratung freigegebenen Dokumente und künftigen Gesetzestexte von dem neuen Gremium als einem Synodalgremium (vgl. (Konsultation S. 7/ Z. 3), das verbindlichen Charakter hat (vgl. Konsultation S. 3). Wir kritisierten in einer Ihnen vorliegenden, umfangreichen Stellungnahme daran, „daß in der katholischen Kirche der Begriff „Synode“ nur dort Anwendung findet, wo eine Versammlung gleichberechtigt Leitungsbevollmächtigter beschrieben werden soll, wie z.B. die Bischofssynode. Schon auf der Ebene der Diözesansynode gibt der CIC vor, daß der Diözesanbischof „einziger Gesetzgeber“ (ebd.) dieser Synode ist, während alle übrigen Teilnehmer „nur beratendes Stimmrecht haben“ (ebd.).“ (nachzulesen unter: Stellungnahme des Pfarrgemeinderates St. Gertrud-Herzogenrath zum Entwurf einer Satzung für die GdG-Räte im Bistum Aachen vom 25. März 2012, www.st-gertrud.info).

Dort wird auch beschrieben, daß eine unzulässige Kompetenzerweiterung des neuen GdG-Rates durch Zuerkennung von Leitungsbefugnis über die „Funktion eines Pastoralrates“ hinaus stattfindet. Somit muß konstatiert werden, daß dieses gesamte Konstrukt offenkundige kirchenrechtliche Mängel aufweist (Stellungnahme a. a. O.).

Als Laienvertretung der Pfarrgemeinde St. Gertrud-Herzogenrath sind wir der Meinung, daß die hier ansatzweise aufgezeigten Planungen eher zum Schaden der Kirche und des Seelenheils der Gläubigen sind als zu ihrem Nutzen. Eine demokratische Struktur der Gemeindeleitung widerspricht der göttlich gewollten und durch unseren Herrn Jesus Christus eingesetzten hierarchischen Ordnung der römisch-katholischen Kirche und damit ihrem innersten Wesen zutiefst. Die Aufgabenstellung des GdG-Leiters als Personalmanager und Koordinator der gesamten Pastoral weist deutlich darauf hin, daß der Dienst des Pfarrers als „pastor proprius“, das Heiligen, Lehren und Leiten der ihm anvertrauten Gläubigen, nicht in seiner ursprünglichen Bedeutung und damit nicht in angemessener Weise ausgeführt werden kann.

Der Meinungsbildungsprozeß darüber wird durch einseitige Veröffentlichungen Ihrer Behörde und der Aachener Kirchenpresse derart beeinflußt, daß dem neutralen Informationssuchenden suggeriert wird, es gäbe zu den genannten neuen Formen keine Alternativen, bzw. daß diese vollkommen auf dem Boden des kirchlichen Rechtes und der Verfassung der katholischen Kirche stünden.

Dies wird aber von uns nachhaltig bestritten und wir werden darin von der Vatikanischen Kongregation für den Klerus eindeutig unterstützt: In einem im September 2009 persönlich an Sie, hochwürdigster Herr Bischof, gerichteten Brief (Prot. Nr. 20091786) der Kongregation war zu lesen: „Es ist offensichtlich, daß die Verwaltungsstruktur der „Gemeinschaft von Gemeinden“, welche aufgrund des völligen Ausnahmecharakters der Situation […] zeitweilig eingeführt wurde, nur eine vorübergehende Lösung sein kann. […] In jedem Fall aber muß bedacht werden, daß der Gesetzgeber c. 517 § 1 CIC nicht so sehr als Regelfall für eine gesamte Diözese betrachtet, sondern vielmehr dessen Anwendung in Einzelfällen vorsieht.“

Die Hinweise der Kleruskongregation mißachtend fördert das Bistum Aachen aber sowohl durch seinen Internetauftritt als auch durch gezielte Propaganda wie durch die Beteiligung am „Stand für Alternative Leitungsformen“ auf dem letzten Katholikentag offensiv das noch darüber hinausgehende „Moderatorenmodell“ nach c. 517 § 2, das offenkundig falsch interpretiert wird. Aufgrund dessen soll eine „ehrenamtliche Gemeindeleitung“ etabliert werden (Vgl. Kirchenzeitung für das Bistum Aachen, Nr. 18 vom 6. Mai 2012, S. 12).

An dieser Art der Selbstpräsentation glauben wir erkennen zu können, daß sämtliche innerhalb der Konsultation geäußerten Argumente die falsche Sichtweise vom Wesen der Laienmitwirkung an der Leitung von Pfarreien oder an der Seelsorge nicht beeinflussen und keine Änderung im Denken der Bistumsleitung bewirken können und somit der gesamte Konsultationsaufruf um die Satzung der GdG-Räte ein reiner Feigenblatt-Prozeß des Bistums Aachen ist. Das hat uns dazu bewogen, neben der Stellungnahme diesen Offenen Brief in Übereinstimmung mit dem Kirchenvorstand unserer Kirchengemeinde St. Gertrud zu verfassen und der Öffentlichkeit die folgenden Informationen zugänglich zu machen:

Was heißt „Moderatorenmodell nach c. 517 § 2 CIC“?

Der Gesetzestext des Kirchenrechtes im Wortlaut:

„Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen Diakon oder eine andere Person, die nicht die Priesterweihe empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen Priester zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Seelsorge leitet.“

Hauptgrund der bischöflichen Entscheidung für eine Gemeindeleitung in Gemeinschaft muß also der Priestermangel im Bistum sein. Beleuchten wir die priesterliche Situation des Bistums Aachen:

In den 71 GdG sollen gemäß des Strukturplans des Generalvikariates zukünftig 132 Priester als kanonisch bestellte Pfarrer eingesetzt werden.

Im Vorjahr waren laut Bericht der Hauptabteilung Pastoralpersonal vom April 2012 in der Diözese 290 Priester als Seelsorger tätig. Selbst wenn man von einer hohen Zahl kategorial eingesetzter Priester ausgeht (in Schulen, Krankenhäusern, Gefängnissen etc.) und jene berücksichtigt, die in Ruhestand versetzt werden, offenbart sich ein statistisches Verschwinden von weit über 100 Priestern zu den aktuellen Planungen des kommenden Jahres!

Noch unerklärlicher erscheint die Differenz zum Annuario Pontificio, dem Päpstlichen Jahrbuch, das im Jahr 2011 für das Bistum Aachen 447 Welt- und 112 Ordenspriester, also eine Summe von 559 Priestern, ausweist. Hier beträgt der Unterschied zum Strukturplan stattliche 427 Seelsorger.

Welche Zahlen stimmen? Wo liegt der Fehler?

Priester, die zukünftig keine kanonische Ernennung erhalten, werden nach dem neuen Modell offenbar zu Pfarrvikaren oder priesterlichen Mitarbeitern degradiert und ihnen damit der Dienst als pastor proprius verwehrt.

Nach den dargelegten statistischen Abweichungen von der Wirklichkeit wird also die gesamte Umstellung mit einer zu erwartenden Notsituation begründet, die de facto gar nicht besteht.

Warum also der ganze Umbruch (der so gerne Aufbruch genannt wird, sich aber immer mehr als Abbruch entpuppt)? Welche wahren Gründe stecken dahinter?

Die „Leitlinien der Pastoral“ zeigen als von Ihnen bischöflich gesetzter, verbindlicher Rahmen versteckt die Gründe auf:

Es geht nicht um eine Vorbereitung auf Zeiten beträchtlichen Priestermangels, der durch diese Maßnahmen auch nicht im Ansatz behoben oder abgemildert werden würde.

Es geht hier um eine Wesensveränderung der katholischen Kirche - hin zu einer von Laien auf GdG-Ebene geleiteten, demokratisch strukturierten Basis-Kirche. Unter Aufwendung immenser Summen an Kirchensteuermitteln wird das „Erlöst ist, wer an Christus glaubt!“, das den eigenen Glauben permanent auf den Prüfstand stellt, reduziert auf die viel leichter zu kommunizierende „zentrale Botschaft des christlichen Glaubens, … daß wir von Gott geliebt sind.“ (Leitlinien der Pastoral, S. 7). Das ist sehr schön einfach! Es braucht keine geweihten Priester mehr, keinen Zölibat, keine Reinigung in der heiligen Beichte usw.

Dem sakramentalen Weihepriestertum wird durch die möglichst flächendeckende und dauerhafte Einführung der Gemeindeleitung in Gemeinschaft nach c. 517 § 2 CIC die Bedeutung entzogen. Erste „Erfolge“ zeigen sich hier in der Anzahl von nur 2 aktuellen Priesteramtskandidaten für die Diözese Aachen (in allen Jahrgängen gleichzeitig!), mit der man den letzten Platz im Ranking der Anzahl der Berufungen in allen deutschen Diözesen (die der neuen Bundesländer eingeschlossen) wieder eindrucksvoll verteidigt hat. Eine offensive Berufungspastoral zur Förderung des Priesternachwuchses ist im Bistum Aachen nicht erkennbar. Die neuen Strukturen lassen das Priesteramt derart überflüssig erscheinen, daß sich ein Ergreifen dieses Berufes als sinnlos herausstellt. Was als Mittel zur Kompensation des Priestermangels getarnt daherkommt, ist vielmehr dazu geeignet, den Priestermangel weiter zu verstärken!

Unter dem Deckmantel des „gemeinsamen Priestertums aller Gläubigen“ und der „in Taufe und Firmung grundgelegte[n] Gemeinsamkeit von Laien und Priester[n]“ wird die Klerikalisierung – und nicht die Heiligung – der Laien vorangetrieben: die Gemeinde- bzw. Pastoralreferentin darf sich laut Berufsbeschreibung der Homepage des Bistums „Seelsorgerin“ nennen; ein Begriff, der dem Recht der katholischen Kirche und auch dem Katechismus völlig fremd ist.

Die rechtliche Basis für die Leitungsbefugnisse der Laien liefert der neu entstehende „GdG-Rat“ in seiner Zuständigkeit für die pastorale Zukunftsplanung, in dem – nach Stand des Satzungsentwurfes – die vor Ort eingesetzten Priester Mitspracherecht genießen – im demokratischen Sinne und auf Augenhöhe mit einer Überzahl an Laien, die sicher fleißig und gewillt sein können, aber in der Mehrheit nicht pastoral und theologisch qualifiziert sind.

Weil der geweihte Priester der Entfaltung des Glaubens der Laien im Weg zu stehen scheint, wird die Bedeutung seines Handelns in persona Jesu Christi in der sonntäglichen Eucharistiefeier als wichtigstem Element der Gemeindebildung und dem Aufbau des mystischen Leibes Christi verdunkelt und nachwachsenden Generationen nicht mehr vermittelt. Die Heilsnotwendigkeit der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche wird permanent verschwiegen. Zukunftsorientiert wird die Wort-Gottes-Feier als Fortschritt gepriesen, weshalb für das Jahr 2017 im Bistum Aachen ein Verhältnis von annähernd 1 : 2 zwischen Priestern und pastoralen Laienangestellten angestrebt wird.

Wie groß ist von hier aus noch der Schritt in eine Kirche ohne Weihepriesteramt?

In eine Kirche losgelöst von den Konzilien und vom Kirchenrecht?

In eine Kirche ohne Bekenntnis zum Petrusamt?

In eine Kirche ohne Christus, dem Haupt Seiner Kirche?

Wir bitten Sie, hochwürdigster Herr Bischof, unsere Sorgen nicht zu übergehen, sondern Sie vielmehr an sich heranzulassen. Stellen Sie die Weichen für die Kirche im Bistum Aachen nicht falsch und in Anlehnung an Berater, von denen hinlänglich bekannt ist, daß sie schon lange den Glauben an eine hierarchisch verfaßte Kirche aufgegeben haben. Und sorgen Sie bitte als unser Oberhirte dafür, daß das apostolische Amt, auf das Christus Seine Kirche gegründet hat, nicht untergeht und mit ihm das Bistum Aachen!

Mit der Bitte um Ihren bischöflichen Segen

Für den Pfarrgemeinderat der Pfarrei St. Gertrud in Herzogenrath

Der Vorstand:

Klaus Puhl, Vorsitzender

Andrea Nell, Stellvertretende Vorsitzende, Mitglied im Katholikenrat AC-Land, delegiert in den Pastoralrat AC-Land

Alexandra Kahlen, Vorstand

Philipp Koerfer, Schriftführer

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Offener Brief als PDF hier.

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